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1. Juli 2026: Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung

Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen gerechter und treffsicherer werden. Es gilt der Grundsatz des Forderns und Förderns: Menschen, die Hilfe brauchen, sollen sich weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, muss daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollen verbindlicher und Konsequenzen spürbarer werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter die Arbeitssuchenden besser auf ihrem Weg in Arbeit unterstützen.

Was ändert sich für mich mit der neuen Grundsicherung? FAQ des BMAS zum Downloaden

Was sich konkret ändern soll – ein Überblick 

  • Die Geldleistung „Bürgergeld“ soll in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt werden.
  • Grundsätzlich soll wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Demnach wird zunächst geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Ist dies nicht der Fall, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Das gilt insbesondere für unter 30-Jährige.
  • Wer arbeiten kann, muss seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen – und zwar so, dass keinerlei staatliche Unterstützung mehr notwendig ist. Insbesondere Alleinstehende sind dazu verpflichtet, in Vollzeit zu arbeiten, wenn das zumutbar ist.
  • Wer Kinder betreut, soll bereits nach der Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes für eine Erwerbsarbeit oder Eingliederungsmaßnahme herangezogen werden können. Bislang gilt das für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
  • Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen gezielter unterstützt werden.
  • Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.
  • Der Kooperationsplan soll individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung enthalten. Wirken Arbeitssuchende mit, bleibt die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch. Kommen sie den Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan aber nicht nach, wird die Mitwirkung durch Verwaltungsakte mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich gemacht.
  • Pflichtverletzung: Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.
  • Meldeversäumnis: Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft.
  • Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet werden. Der Regelbedarf kann mindestens für einen Monat entzogen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Allerdings soll die Regelung früher angewandt werden.
  • Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden.
  • Die Kosten der Unterkunft sollen unter anderem schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der „Deckel“ beträgt die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze.
  • Jobcenter sollen wirksamere Instrumente erhalten, um Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen.

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Sicherheit der Online-Accounts: BA führt verpflichtende Nutzung einer Multi-Faktoren-Authentifizierung (MFA) ein

Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist ab dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend. Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:

  • Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
  • Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App
  • Absicherung der Anmeldung mit BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID)

Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden beider Rechtskreise, also der Agenturen und der Jobcenter. In der Familienkasse, über die z.B. das Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.

Passkey und TOTP: Sicherer Schutz für die Absicherung der persönlichen Daten

Bereits seit Anfang dieses Jahres haben Nutzerinnen und Nutzer des Online-Portals der BA die Möglichkeit, sich einen Passkey einzurichten, um sich an ihrem Konto anzumelden. Sie sind sehr einfach und komfortabel in der Handhabung und stellen eine sichere Alternative zu Passwörtern dar. Passkeys sind sogenannte digitale Schlüssel, die im Gegensatz zu Passwörtern nicht vergessen werden können, automatisiert erstellt werden und weniger anfällig gegenüber Phishingangriffen oder Datendiebstahl sind. In Kombination mit der Nutzung eines Smartphones lassen sich über einen Fingerabdruck oder einen Gesichtsscan Passkeys mit wenigen Klicks in den Kontoeinstellungen des Profils einrichten und absichern.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: Passkey: https://www.arbeitsagentur.de/passkey

Neben dem Passkey-Verfahren bietet die BA seit März dieses Jahres Nutzerinnen und Nutzern der Online-Services die Option, den Zugang zu ihrem Konto mit einem weiteren zweiten Faktor, dem sogenannten TOTP, abzusichern. Das TOTP-Verfahren stellt eine alternative Absicherung des Nutzerkontos dar. Ergänzend zum Passwort wird ein aktueller Code abgefragt, der über eine Authenticator-App erzeugt wird. Dadurch bietet er auch einen wesentlich höheren Schutz als ein herkömmliches Passwort. Die Wahl der Authenticator-App liegt dabei bei den Nutzerinnen und Nutzern. Dabei sollte nur auf vertrauenswürdige Apps zurückgegriffen bzw. diese herunterladen werden. Über den Suchbegriff „2FA-App Test“ beispielsweise kann man sich über vertrauenswürdige Apps informieren.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/totp 

BundID: verpflichtende Nutzung für Änderungen persönlicher Daten und Kontoverbindungsdaten im Online-Account

Seit Juli 2024 gibt es zudem die Möglichkeit, sich mit der BundID am Online-Portal anzumelden und zu authentifizieren. Die BundID ermöglicht einen besonders sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA und der Familienkasse.

Kundinnen und Kunden, die im Online-Account ab sofort ihre Adresse bzw. Kontoverbindungsdaten ändern wollen, können dies nur noch, wenn sie sich über die BundID anmelden.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices

Freitags telefonisch künftig nur noch bis 14:00 Uhr erreichbar

Die Telefonische Erreichbarkeit des Jobcenter Landkreis Konstanz wurde angepasst. Von Montag bis Donnerstag ist das Service Center von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 07531 36336-0 für alle Jobcenter-Anliegen aus dem Landkreis Konstanz erreichbar. Am Freitag endet die telefonische Erreichbarkeit um 14:00 Uhr. 

 Allgemeine Hinweise

Informationen Bürgergeld

Informationen zum Thema Bürgergeld finden Sie hier!