Neuantrag
Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für unsere Kundinnen und Kunden folgende Informationen:
1. Persönliche Vorsprachen
Persönliche Vorsprachen sind in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie können Anträge formlos per Mail an unsere zentrale Mailadresse jobcenter-landkreis-konstanz@jobcenter-ge.de, über Jobcenter.digital (Eingaben landen direkt beim zuständigen Sachbearbeiter) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.
2. Keine finanziellen Nachteile - die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wir agieren in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, sodass die Versorgung aller Menschen, die auf Geldleistungen angewiesen sind, sichergestellt ist. Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.
3. Vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II online übermitteln
4. Anliegen telefonisch klären
Sie erreichen uns wie gewohnt unter 07531 36336-0 oder in dringenden Fällen auch über dieHotline 07531 36336-800.
Leistungen der Grundsicherung müssen beantragt werden.
Bitte sprechen Sie zur Antragstellung persönlich, mit Ausweis/Pass und Meldebescheinigung (vom Einwohnermeldeamt), in der Eingangszone der Geschäftsstellen des Jobcenters Landkreis Konstanz während der Öffnungszeiten vor.
Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie im Merkblatt SGB II:
Zum SGB II Merkblatt
Alle Formulare, inkl. den Ausfüllhinweisen, finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de