Urlaub beantragen

Sobald Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt haben, verpflichten Sie sich, persönlich und per Post erreichbar zu sein. Diese Erreichbarkeit ist wichtig, dass wir sie beraten können.

Das müssen Sie beachten

Wenn Sie nicht mehr als 21 Kalendertage verreisen, bleibt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II einschließlich Ihrer Krankenversicherung bestehen. Dabei werden auch Wochenenden oder Feiertage mitgezählt.

Vor der Reise müssen Sie Ihre Abwesenheit beim Jobcenter beantragen. Erst wenn Sie die Genehmigung von uns bekommen haben, können Sie Ihre Reise antreten, ohne Ihren Arbeitslosengeld-II-Anspruch zu gefährden.

In besonderen Fällen dürfen Sie bis zu 6 Wochen am Stück von Ihrem Wohnort fernbleiben, ohne dass Ihr Arbeitslosengeld-II-Anspruch endet. Bitte beachten Sie jedoch: Auch in diesem Fall erhalten Sie nach 21 Tagen keine Leistungen mehr.

Am Tag nach Ihrer Rückkehr müssen Sie sich im Jobcenter zurückmelden.

Wenn Sie eine Abwesenheit beantragen möchten, melden Sie sich rechtzeitig bei uns.

Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir folgende Informationen:
  • Ihre Kundennummer
  • Tag der Abreise
  • Tag der Rückkehr
  • Angabe der Familienmitglieder, die mitreisen

Sie erreichen uns telefonisch unter 07531 36336-0 oder vereinbaren Sie einen Termin.

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