Eingliederung von Langzeitarbeitslosen §16e SGBII/1

Das Ziel der Förderung nach §16e SGB II ist es, bei Ihnen als Arbeitgeber die Bereitschaft zu fördern, arbeitsmarktferne Kund*innen einzustellen und als neue Mitarbeitende in den Betrieb zu integrieren.

Gefördert werden Menschen, die…
  • mindestens 2 Jahre arbeitslos im Sinne des §18 SGB III waren,
  • Arbeitsmarktfern sind,
  • und noch keinen Arbeitsvertrag mit Ihnen als Arbeitgeber abgeschlossen haben.

Zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (nach §16e SGB II) bietet das Jobcenter folgende Lohnkostenzschüsse für die Dauer von 2 Jahren:

Das Arbeitsverhältnis wird auf mindestens 2 Jahre begründet und ist sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit.

Der/die Bewerber*in ist mindestens 2 Jahre arbeitslos.


Die Voraussetzungen für die Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von 2 Jahren durch das Jobcenter zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (nach §18 SGB III) sind:
  • Das Arbeitsverhältnis wird auf mindestens 2 Jahre begründet und ist sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit.
  • Der/die Bewerber*in ist mindestens 2 Jahre arbeitslos.

Sind diese Bedingungen erfüllt kann das Arbeitsverhältnis auf Antrag gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt:

Es besteht die Möglichkeit für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching über den gesamten Förderzeitraum. Hierdurch werden Ihre neuen Mitarbeitenden dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und Ihr Unternehmen zu integrieren.

Es können auf Antrag die kompletten oder teilweisen Weiterbildungskosten bis zu einer Höchstgrenze von 3000 € übernommen werden, wenn die Arbeitnehmer*in eine Weiterbildung während der Beschäftigung benötigt. Die Kurse und Anbieter müssen zertifiziert sein.


Sie wollen einen Lohnkostenzuschuss beantragen?

Dann kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung, sodass wir Sie beraten können. 

Um Sie an den richtigen Ansprechpartner vermitteln zu können, benötigen wir die Kundennummer und/oder den Namen des Arbeitnehmers.

Kontakt übers Telefon:

Service Hotline Arbeitgeberservice: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)

 

Kontakt per Mail:

 Jobcenter-landkreis-konstanz@Jobcenter-ge.de 

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