Eingliederungszuschuss (EGZ)

Sie möchten jemanden einstellen, der aktuell Geld vom Jobcenter bekommt und bei dem Sie einen erhöhten Einarbeitungsaufwand sehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei einer Einstellung eines neuen Mitarbeitenden einen Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Arbeitsentgelt erhalten.

Wie hoch der Zuschuss ist und über welche Dauer dieser gezahlt werden kann ist z.B. vom Unterstützungsbedarf und dem Einarbeitungsaufwand des/der Arbeitnehmers*in abhängig.

Weitere Informationen finden Sie hier


Sie wollen einen Eingliederungszuschuss beantragen?

Dann kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung, sodass wir Sie beraten können. 

Um Sie an den richtigen Ansprechpartner vermitteln zu können, benötigen wir die Kundennummer und/oder den Namen des Arbeitnehmers.

Kontakt übers Telefon:

Service Hotline Arbeitgeberservice: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)

 

Kontakt per Mail:

 Jobcenter-landkreis-konstanz@Jobcenter-ge.de 

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