Ich bin schon lange ohne Arbeit

Wollen Sie einen beruflichen Neuanfang wagen? Das Teilhabechancengesetz §16e und §16i SGB II hilft Ihnen nach langer Arbeitslosigkeit wieder einen Job zu finden, der zu Ihnen passt.  Informieren Sie sich über die Möglichkeiten des Teilhabechancengesetz.

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Noch Fragen? Die Arbeitsvermittlung berät Sie gerne.

Teilhabechancengesetz (§ 16e SGB II)

Trifft es auf Sie zu, dass Sie:
  • mindestens 25 Jahre alt sind?
  • in den letzten zwei Jahren arbeitslos waren?
Dann können wir Ihnen folgende Unterstützung anbieten:
  • Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in den neuen Job
  • Wir begleiten und fördern Sie bis zu 2 Jahre.
  • Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
  • Wir zahlen Ihre Beiträge für die Renten-, Pflege- und Sozialversicherung (außer Arbeitslosenversicherung)

Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II)

Trifft es auf Sie zu, wenn Sie:
  • mindestens 25 Jahre alt sind?
  • Seit mind. 6 Jahren Geld vom Jobcenter bekommen?
  • ODER
  • Seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter bekommen und alleinerziehend sind?
  • ODER
  • Seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter bekommen und haben eine anerkannte Schwerbehinderung?
  • Und in dieser Zeit nicht länger als 12 Monate oder nur kurzzeitig gearbeitet haben?
Dann erhalten Sie folgende Unterstützung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes §16i SGB II:
  • Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in einen neuen Job
  • Wir begleiten und fördern Sie bis zu 5 Jahre.
  • Wir haben interessante Jobs mit Zeit zum Eingewöhnen und Einarbeiten.
  • Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
  • Wir übernehmen die Kosten für Weiterbildungen bis zu 3.000,- EUR.
  • Wir zahlen Ihre Beiträge für die Renten-, Pflege- und Sozialversicherung (außer Arbeitslosenversicherung)
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