Antrag auf einmalige Leistungen stellen

Manchmal gibt es einen besonderen Bedarf. Dann können Sie einmalige Leistungen beantragen. Hierfür muss es gute Gründe geben.

  • Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Dann brauchen Sie vielleicht Möbel oder eigene Haushaltsgeräte (Erstausstattung der Wohnung)
  • Wenn Sie schwanger sind (Erstausstattung für Bekleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt)
  • Kauf, Reparatur oder Miete von medizinischen Geräten.

Erstausstattung der Wohnung / für Bekleidung:

Bitte listen Sie in dem Antrag auf, welche Einrichtungsgegenstände / Bekleidungsstücke Sie brauchen. Erklären Sie aus welchen Gründen die Gegenstände benötigt werden. Handelt es sich um eine Neu- oder Ersatzbeschaffung?

Antrag stellen

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt:

Legen Sie dem Jobcenter Ihren Mutterpass in Kopie vor. In der Kopie muss der errechnete Entbindungstermin ersichtlich sein.

Es müssen zwei Anträge gestellt werden, um die vollständige Geldleistung zu bekommen.
  • Erster Antrag: Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung, für Hausrat auf Grund der Geburt und Erstausstattung für Babybekleidung (ab 13. Schwangerschaftswoche)
  • Zweiter Antrag: Erstausstattung für Baby-und Kleinkindbekleidung (7. bis 12. Lebensmonat). Den zweiten Antrag können Sie frühestens ab dem 4. Lebensmonat des Kindes stellen.
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