Antrag auf einmalige Leistungen stellen
Manchmal gibt es einen besonderen Bedarf. Dann können Sie einmalige Leistungen beantragen. Hierfür muss es gute Gründe geben.
- Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Dann brauchen Sie vielleicht Möbel oder eigene Haushaltsgeräte (Erstausstattung der Wohnung)
- Wenn Sie schwanger sind (Erstausstattung für Bekleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt)
- Kauf, Reparatur oder Miete von medizinischen Geräten.
Erstausstattung der Wohnung / für Bekleidung:
Bitte listen Sie in dem Antrag auf, welche Einrichtungsgegenstände / Bekleidungsstücke Sie brauchen. Erklären Sie aus welchen Gründen die Gegenstände benötigt werden. Handelt es sich um eine Neu- oder Ersatzbeschaffung?
Antrag stellen
Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt:
Legen Sie dem Jobcenter Ihren Mutterpass in Kopie vor. In der Kopie muss der errechnete Entbindungstermin ersichtlich sein.
Es müssen zwei Anträge gestellt werden, um die vollständige Geldleistung zu bekommen.
- Erster Antrag: Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung, für Hausrat auf Grund der Geburt und Erstausstattung für Babybekleidung (ab 13. Schwangerschaftswoche)
- Zweiter Antrag: Erstausstattung für Baby-und Kleinkindbekleidung (7. bis 12. Lebensmonat). Den zweiten Antrag können Sie frühestens ab dem 4. Lebensmonat des Kindes stellen.