Selbständige

Selbständige können einen ergänzenden Anspruch auf Bürgergeld haben.

Hierfür ist ein spezialisiertes Team zuständig. Dieses sitzt in der Geschäftsstelle Konstanz.

Einnahmen und Ausgaben

Ausgangspunkt für die Berechnung des Leistungsanspruchs sind die Betriebseinnahmen. Diese Einnahmen werden den tatsächlichen Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Steuerrecht findet hierbei keine Anwendung. Vermeidbare und unangemessene Ausgaben werden ganz oder teilweise nicht berücksichtigt. Laut Gesetz ist jeder verpflichtet seine Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Selbständige müssen alle Möglichkeiten nutzen, Kosten zu vermeiden oder zu optimieren.

Verfahren

Das Bürgergeld für Selbständige wird in der Regel vorläufig für sechs Monate bewilligt. Grundlage für die Berechnung ist eine Prognose über die zu erwartenden betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.

Verwenden Sie für diese Prognose (Schätzung für die Zukunft) das Formular Anlage EKS. Hierbei sind auch Nachweise vorzulegen, die die Angaben belegen (zum Beispiel Mietverträge für Gewerberäume, Arbeitsverträge, betriebswirtschaftliche Auswertungen o.ä.).

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie als Selbständiger die tatsächlichen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben nachweisen. Hierfür verwenden Sie erneut die Anlage EKS.


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