Bildung und Teilhabe für Kinder
Alle Kinder können von Geburt an Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen. Sie müssen jünger als 25 Jahre sein, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und sie dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Ausnahme:
Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe können nur bis zum 18. Lebensjahr bewilligt werden.
Antragstellung:
Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen nicht gesondert beantragt werden.
Sie gelten mit Abgabe des Haupt- oder Weiterbewilligungsantrags als gestellt. Reichen Sie nur noch aktuelle Nachweise mit ein.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen: