Bildung und Teilhabe für Kinder

Alle Kinder können von Geburt an Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen. Sie müssen jünger als 25 Jahre sein, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und sie dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten. 

Ausnahme:

Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe können nur bis zum 18. Lebensjahr bewilligt werden.

Antragstellung:

Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen nicht gesondert beantragt werden.

Sie gelten mit Abgabe des Haupt- oder Weiterbewilligungsantrags als gestellt. Reichen Sie nur noch aktuelle Nachweise mit ein.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

Schulausflüge und Klassenfahrten
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Schülerbeförderung
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Lernförderung
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Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
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Soziale und kulturelle Teilhabe
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Formularcenter
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Veranstaltungskalender
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Fragen & Antworten (FAQ)
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Weitere Infos, Hilfen, Beratungsstellen
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