Schulbedarf
Diese Leistungen decken die Anschaffungskosten für Schulmaterialien (z.B. die Schultasche, das Sportzeug, Materialien wie Füller, Stifte, Zirkel, Lineal, Radiergummi, usw.) ab.
Der Schulbedarf wird jeweils zum 1.8. bzw. 1.2. eines Jahres automatisch ausbezahlt. Die Überweisung erfolgt gesondert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelle Schulbescheinigung / Nachweis über Einschulung