Miete / Wohnen
Eine Unterkunft ist ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus. Wenn Sie dafür Miete bezahlen, sind das Ihre Kosten (Geld, dass Sie bezahlen müssen) für die Unterkunft. Dazu gehören auch die Kosten für die Heizung (Heiz-und Betriebskosten).
Wohnen zur Miete
Das Jobcenter übernimmt die Miet- und Heizkosten grundsätzlich in angemessener Höhe.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Kaltmiete
- die Nebenkosten (ohne Haushaltsstrom)
- die Heiz- und Warmwasserkosten
Die Angemessenheit der Kaltmiete richtet sich nach den aktuellen Mietobergrenzen des Landkreises Konstanz. Ihr Jobcenter ist verpflichtet zu prüfen, ob die Mietkosten und die Größe der Unterkunft nicht überschritten werden.
Bitte beachten Sie:
Die Mietrichtwerte gelten für Wohnungen mit Küche und Bad. Für Zimmer in Wohngemeinschaften mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Bad erfolgt eine individuelle Prüfung. Wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen sind, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet.
Für nähere Informationen halten Sie bitte Rücksprache mit der Leistungsabteilung.
Wohnen im Eigentum
Wenn Sie im Eigenheim wohnen, kann Ihr Jobcenter Sie finanziell unterstützen.
Das Jobcenter übernimmt dann folgende Kosten:
- Angemessene Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigentums (keine Tilgungsraten)
- Nebenkosten z.B. Trinkwasser, Abwasser, Müllgebühren, Gebäudeversicherung, Grundsteuer usw.
- Heizkosten: z.B. Brennstoffe, Heizungswartung
- Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können
Auch für Wohneigentum gilt: Die Kosten und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein.
Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung
Nachzahlungen aus Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen werden übernommen, soweit diese angemessen sind.
Guthaben müssen dem Jobcenter als Veränderung umgehend mitgeteilt werden.
Stromkosten
In der monatlichen Geldleistung sind auch Kosten für Haushaltsstrom enthalten. Hiervon müssen Sie die Stromkosten selbst bezahlen. Das Jobcenter kann daher auch keine Nachzahlungen für Haushaltsstrom übernehmen.
Bürgergeld für einen Monat
Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen, wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets, kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen. Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus hier online stellen.
Der Antrag auf Bürgergeld für einen Monat muss zwingend in dem Monat gestellt werden, in dem Sie die Nachzahlung bezahlen müssen (Fälligkeitsmonat).
Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen, wie z.B. das Einkommen und Vermögen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft, geprüft. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro.
An wen werden die Kosten für meine Unterkunft überwiesen?
Das Geld für Ihre Unterkunft und die Heizkosten werden auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Sie bezahlen die Miete dann selbst an Ihren Vermieter, denn nur Sie sind Vertragspartner aus dem Mietvertrag.
Wichtig ist, dass Sie das Geld auch für diesen Zweck verwenden. In Ausnahmefällen kann das Jobcenter die Miete auch direkt an den Vermieter zahlen. Dies kommt zum Beispiel vor, wenn Sie Mietschulden haben.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Leistungsabteilung.