Miete / Wohnen

Eine Unterkunft ist ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus. Wenn Sie dafür Miete bezahlen, sind das Ihre Kosten (Geld, dass Sie bezahlen müssen) für die Unterkunft. Dazu gehören auch die Kosten für die Heizung (Heiz-und Betriebskosten).

Wohnen zur Miete

Das Jobcenter übernimmt die Miet- und Heizkosten grundsätzlich in angemessener Höhe.

Hierzu gehören insbesondere:
  • die Kaltmiete
  • die Nebenkosten (ohne Haushaltsstrom)
  • die Heiz- und Warmwasserkosten

Die Angemessenheit der Kaltmiete richtet sich nach den aktuellen Mietobergrenzen des Landkreises Konstanz. Ihr Jobcenter ist verpflichtet zu prüfen, ob die Mietkosten und die Größe der Unterkunft nicht überschritten werden.

 

Bitte beachten Sie:

Die Mietrichtwerte gelten für Wohnungen mit Küche und Bad. Für Zimmer in Wohngemeinschaften mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Bad erfolgt eine individuelle Prüfung. Wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen sind, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet.

 

Für nähere Informationen halten Sie bitte Rücksprache mit der Leistungsabteilung.

Wohnen im Eigentum

Wenn Sie im Eigenheim wohnen, kann Ihr Jobcenter Sie finanziell unterstützen.

Das Jobcenter übernimmt dann folgende Kosten:
  • Angemessene Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigentums (keine Tilgungsraten)
  • Nebenkosten z.B. Trinkwasser, Abwasser, Müllgebühren, Gebäudeversicherung, Grundsteuer usw.
  • Heizkosten: z.B. Brennstoffe, Heizungswartung
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können

Auch für Wohneigentum gilt: Die Kosten und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein.


Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung

Nachzahlungen aus Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen werden übernommen, soweit diese angemessen sind.

Guthaben müssen dem Jobcenter als Veränderung umgehend mitgeteilt werden.

Stromkosten

In der monatlichen Geldleistung sind auch Kosten für Haushaltsstrom enthalten. Hiervon müssen Sie die Stromkosten selbst bezahlen. Das Jobcenter kann daher auch keine Nachzahlungen für Haushaltsstrom übernehmen.

Bürgergeld für einen Monat

Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen, wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets, kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen. Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus hier online stellen.

Sie brauchen den Antrag auf Bürgergeld für einen Monat nicht unbedingt in dem Monat stellen, in dem Sie die Rechnung zahlen müssen (Fälligkeitsmonat). Jedoch müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Das heißt, dass Sie bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 den Antrag noch bis April 2023 stellen können. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

An wen werden die Kosten für meine Unterkunft überwiesen?

Das Geld für Ihre Unterkunft und die Heizkosten werden auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Sie bezahlen die Miete dann selbst an Ihren Vermieter, denn nur Sie sind Vertragspartner aus dem Mietvertrag.
Wichtig ist, dass Sie das Geld auch für diesen Zweck verwenden. In Ausnahmefällen kann das Jobcenter die Miete auch direkt an den Vermieter zahlen. Dies kommt zum Beispiel vor, wenn Sie Mietschulden haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Leistungsabteilung.

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