Mietschulden / Energieschulden

Mietschulden

Mietschulden sollten grundsätzlich nicht entstehen.  Denn Sie müssen die Miete an den Vermieter eigenständig weiterleiten.

Im Einzelfall können Mietrückstände anfallen. Dann ist der Verbleib in Ihrer Wohnung gefährdet.

In diesem Fall bekommen Personen, die im Bezug vom Bürgergeld sind, Hilfe durch das Jobcenter. Stellen Sie zeitnah einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden oder kontaktieren Sie die Leistungsabteilung.

Die Mietschulden können als Darlehen übernommen werden, wenn
  • die Wohnung dadurch dauerhaft gesichert werden kann und
  • die Kosten der Unterkunft angemessen sind und
  • Sie keine Möglichkeit zur Selbsthilfe haben.
Schulden beim Energieversorger

Sie haben eine Androhung der Sperrung der Energieversorgung (Strom, Gas) erhalten?

Eine Kostenübernahme der Energieschulden ist im Ausnahmefall darlehensweise für Personen im Bezufg von Bürgergeld möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Leistungsabteilung.

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