Umzug

Sie wollen in eine neue Wohnung umziehen? Bitte informieren Sie das Jobcenter rechtzeitig darüber.

Mit dem Umzug verbundene Kosten können nur bei vorheriger Zusicherung als Bedarf anerkannt werden. Hierzu gehört auch ein Darlehen für Mietkaution oder Genossenschaftsanteile.

Den Antrag auf Zusicherung zum Umzug finden Sie hier.

Wichtig:

Das Mietangebot der neuen Wohnung ist vor Unterschrift zur Prüfung bei der Leistungsabteilung einzureichen.

Das Jobcenter prüft dann, ob die Kosten so übernommen werden können und innerhalb der Mietobergrenzen liegen.

Eine Zusicherung gibt es, wenn der Umzug erforderlich ist und die neuen Mietkosten angemessen sind. Bitte teilen Sie uns daher die Gründe für Ihren Umzug mit.


Wann kann ein Umzug erforderlich sein?

  • Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter
  • Überteuerte Mietkosten
  • Beendigung einer Obdachlosigkeit

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu einem geplanten Wohnungswechsel auf einen Blick.

Bitte fragen Sie gerne die Leistungsabteilung für weitere Informationen zum Thema Umzug.

Beachten Sie auch Ihre Kündigungsfrist.

Eine doppelte Mietzahlung, also gleichzeitige Miete für die alte und die neue Wohnung, übernimmt das Jobcenter grundsätzlich nicht.
 


In welcher Höhe werden Umzugskosten übernommen?

Ein Umzug muss selbst organisiert und so kostengünstig wie möglich durchgeführt werden. Hierbei sind sämtliche Möglichkeiten (u.a. auch die Hilfe von Verwandten, Bekannten, Freunden, etc.) zu nutzen.

Kann ein Umzug aus wichtigen Gründen nicht selbst durchgeführt werden, können die Umzugskosten für die Anmietung eines Transporters oder die Kosten für eine Umzugsfirma beantragt werden.

Die Notwendigkeit ist nachzuweisen. Es müssen mindestens drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden.

Ziehen Sie von einem anderen Landkreis oder einer anderen kreisfreien Stadt in den Landkreis Konstanz zu? Dann ist der dortige Träger für die Gewährung von Umzugskosten zuständig.


Aus dem Elternhaus ausziehen

Sind Sie unter 25 Jahre, unverheiratet und kinderlos?

Dann ist ein Auszug grundsätzlich nicht möglich - außer in absoluten Ausnahmefällen.

Unter 25-Jährige bekommen die Kosten für eine eigene Unterkunft nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter dem Auszug zugestimmt hat.

Die Zusicherung erhalten Sie über die Leistungsabteilung.

Die Zusicherung muss schriftlich, formlos beantragt und begründet werden. Die Gründe sind nachzuweisen.

Sie erhalten die Zustimmung, wenn

  • Schwerwiegende, soziale Gründe dagegen sprechen, dass Sie zuhause wohnen bleiben oder
  • Sie für eine Weiterbildung oder eine Arbeit umziehen müssen oder
  • ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Erfolgt keine Zusicherung, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Mietkosten gezahlt werden.

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