Änderungen bei Anderen
Hat z.B. Ihr Vermieter eine neue Adresse oder eine neue Bankverbindung für die Mietzahlung?
- Reichen Sie einen Nachweis über die neue Bankverbindung in Kopie ein.
- Reichen Sie eine schriftliche Bestätigung (mit Unterschrift) ein, dass die Miete auf das neue Konto gezahlt werden soll.