Veränderungen bei Ihnen

Änderung der Bankverbindung

Reichen Sie hierzu folgende Unterlagen ein:
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage VÄM (insbesondere Punkt 5.)
  • Nachweis zu Ihrer neuen Bankverbindung (z.B. Eröffnungsbeschluss der Bank, Kopie der neuen Bankkarte,…)

Hinweis:

Die Mitteilung muss immer schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail reicht nicht aus.

Umzug

Sie möchten umziehen?

Beachten Sie hierzu auch die Informationen zum Thema Umzug

Grundsätzlich werden diese Unterlagen benötigt:
  • Antrag auf Zusicherung zum Umzug
  • Kopie des Mietangebotes
  • schriftliche Begründung, warum Sie umziehen wollen

Hinweis:

Vor dem Unterschreiben eines neuen Mietvertrags, muss die Zusicherung des Jobcenters eingeholt werden.

Änderung in Ihrer Bedarfsgemeinschaft

Sind in Ihrer Familie Änderungen eingetreten? Z.B. sind Personen ein- oder ausgezogen, Geburt, usw.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage VÄM
  • je nach Änderung: z.B. Kopie Geburts- Heirats- oder Sterbeurkunde, Meldebescheinigung
  • Bei Einzug eines Partners sind zusätzlich die Anlagen WEP und EK auszufüllen. Reichen Sie die erforderlichen Nachweise hierzu ein. Zusätzlich wird ein Ausweisdokument und die Gesundheitskarte in Kopie benötigt.

Arbeitsaufnahme

Nehmen Sie oder ein Familienmitglied eine Arbeit auf?

Reichen Sie folgende Unterlagen ein:
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage VÄM
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Lohnabrechnungen in Kopie
  • Kontoauszug, auf dem die Lohnzahlung ersichtlich ist oder
  • Quittung in Kopie (bei Barauszahlung)

Hinweis:

Teilen Sie eine Arbeitsaufnahme immer sofort mit. Ansonsten können Leistungen zurückgefordert werden.

Arbeitsaufgabe / Kündigung

Haben Sie oder ein Familienmitglied eine Arbeit beendet?

Dann reichen Sie folgende Unterlagen ein:
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage VÄM
  • Nachweis über die Beendigung (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag, etc. in Kopie)
  • Letzte Lohnabrechnung in Kopie
  • Kontoauszug, auf dem die Lohnzahlung ersichtlich ist oder
  • Quittung in Kopie (bei Barauszahlung)

Bitte lassen Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld prüfen

Wechsel der Steuerklasse

  • Hat sich Ihre Steuerklasse geändert?

Dann reichen Sie einen Nachweis hierzu ein (z.B. Kopie Steuerbescheid, Mitteilung des Finanzamts, usw).

Einmalige oder unregelmäßige Einnahmen

Haben Sie eine einmalige Zahlung bekommen?
  • z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuerrückzahlungen, Dividenden, Zinsen, Erbschaft, Schenkungen usw.

Reichen Sie einen Nachweis über die Art der Zahlung und der Höhe ein.

Reichen Sie auch einen Nachweis ein, wann Sie die Zahlung erhalten haben.

Einschulung / Schulwechsel

Hat Ihr Kind die Schule gewechselt oder wird es eingeschult?
  • Reichen Sie einen Nachweis zu der neuen Schule in Kopie ein (z.B. Schulbescheinigung).

Änderung Familienstand / Namensänderung

Haben Sie geheiratet oder wurden Sie geschieden?
  • Reichen Sie einen Nachweis über die Änderung in Kopie ein (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Krankenkasse

Haben Sie eine neue Krankenkasse?
  • Reichen Sie einen Nachweis zu der neuen Krankenkasse ein (z.B. Mitgliedsbescheinigung in Kopie).

Änderung bei der Unterkunft

Haben sich bei Ihrer Unterkunft (z.B. Zimmer, Wohnung, Haus) Änderungen ergeben? Z.B.: Miete erhöht, Änderung der Nebenkosten, usw.
  • Reichen Sie einen Nachweis über die Art und den Zeitpunkt der Änderung in Kopie ein.

Schwangerschaft

Sind Sie schwanger?
  • Reichen Sie eine Kopie Ihres Mutterpasses ein. Achten Sie dabei darauf, dass der voraussichtliche Entbindungstermin erkennbar ist.
  • Reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage UH2 ein.

Informationen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt finden Sie auch hier.

Besondere Ernährung

Benötigen Sie aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung?

In bestimmten Fällen kann hierzu ein Mehrbedarf gewährt werden.

Reichen Sie hierzu die Anlage MEB ein. Diese muss durch Ihren Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden. Gegebenenfalls werden zusätzliche Nachweise benötigt.

Beantragung anderer Sozialleistungen

Haben Sie Leistungen anderer Behörden beantragt z.B. Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld …?

Reichen Sie einen Nachweis über die Beantragung oder den Bescheid in Kopie ein.

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