Uneinigkeiten Kooperationsplan

Sollten Sie sich bei Abschluss eines Kooperationsplans oder bei dessen Fortschreibung mit Ihrer Vermittlungsfachkraft nicht einig werden, so können Sie die Schlichtungsstelle um Unterstützung bitten. Die Schlichtungsstelle ist neutral und unabhängig. Die Schlichtungsperson wird Sie zu einem Gespräch einladen und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter Jobcenter-Landkreis-Konstanz.Schlichtungsstelle@jobcenter-ge.de

Die Schlichtungsstelle ist nur für Unstimmigkeiten im Kooperationsplan verantwortlich. Bei anderen Fragen vereinbaren Sie gerne einen Termin oder senden uns Ihre Nachricht über jobcenter.digital.

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