Finanzielle Unterstützung

Vermittlungsbudget §44 SGB III,

Finanzielle Hilfen erhalten Sie, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit oder Ausbildung suchen oder aufnehmen. Sie müssen dafür einen Antrag stellen.

Beachten Sie bitte: Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Ihnen finanzielle Kosten entstehen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit wir die Kosten übernehmen können.

Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an.
Finanzielle Hilfen können wir zum Beispiel für folgende Kosten übernehmen:
  • Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
  • Bewerbungskosten
  • Kosten für Nachweise
  • Trennungskosten
  • Umzugskosten
  • Kosten für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
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